Urlaub vom 10.11. bis einschl. 14.11.24
Herzlich willkommen auf meiner Internetseite!
In der Naturheilkunde wird der Mensch als Ganzes betrachtet.
Mit naturheilkundlichen Therapien findet man oft Wege die Selbstheilungskräfte des Körpers anzuregen.
Körper,Geist und Seele sollen im harmonischen Gleichgewicht zueinander stehen.
Mit Hilfe von ausführlichen Gesprächen und Untersuchungen wird die Vorgeschichte und die Ursache der aktuellen Beschwerden ergründet. Ich nehme mir viel Zeit,um genau zuzuhören und zu verstehen,was
den Menschen im Moment am meistens bedrückt.
Ich würde mich freuen, wenn ich auch Ihnen bald behilflich sein dürfte.
Gerne können Sie mich und meine Therapien in einem persönlichen Gespräch kennenlernen.
Seit einiger Zeit suchen immer mehr Patienten mit Long Covid Syndrom und Impfnebenwirkungen meine Praxis auf.
Gezielte Infusionsbehandlungen und ausgesuchte naturheilkundliche Behandlungsmöglichkeiten bieten hier gute Erfolge.
Die Frage nach den Kosten und der Erstattung
In der Regel schreibe ich Rechnungen, die meine Patienten bei Ihrer Versicherung einreichen und erstattet bekommen.
Selbstverständlich werden auch Selbstzahler behandelt.
Die Kosten für eine Erstuntersuchung / Erstgespräch
betragen 70 €
Folgetermine pro angefangene 1/2 Std 35 €
Ein Beratungsgespräch bis zu 20 Min. wird mit 20 € berechnet, (Gebührenordnung) so sieht es das Heilmittelwerbegesetz vor.
Die Abrechnung erfolgt nach dem GebüH 85
Die Aufwendungen für Folgebehandlungen richten sich nach Umfang und Art der Therapieform.
Private Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R.die Kosten voll oder anteilig.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen leider keine Heilpraktikerbehandlungskosten.
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit eine Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen.
Terminabsagen:
Mit der Vereinbarung eines Termins, haben Sie unsere AGBs anerkannt.
Für nicht abgesagte Termine bis zu 24 Stunden vorher, wird eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt, da diese kurzfristig NICHT neu vergeben werden können und einen
wirtschaftlichen Schaden für
die Praxis bedeuten.