Die alternative Schmerzbehandlung
umfaßt verschiedene Methoden zur Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände.
Folgende Schmerzbehandlungen gehören zu den beliebtesten Alternativen zur schulmedizinischen Schmerztherapie:
Mesotherapie
Wenig - selten - am richtigen Ort
Nach diesem Motto werden in der Mesotherapie individuell zusammengestellte Wirkstoffe in geringer Dosis mit feinen kleinsten Nadeln direkt in die Haut nur im behandelnden Bereich injiziert.
Das Behandlungsverfahren verbindet so die Wirkung verschiedener Arzneien,Vitamine, homöopathischer und pflanzlicher Mittel mit dem positiven Effekt physikalischer Reize an Haut und
Akupunkturpunkten.
Die Wirkstoffkombination ist in der Regel gut verträglich und nebenwirkungsarm.Die Substanzen gelangen kaum in den Blutkreislauf und belasten den Organismus nicht unnötig.
Anwendungsgebiete:
z.B.
Ohrakupunktur
Behandelt werden akute Schmerzzustände, wie z.B Gelenk-, Ischias- und Nackenschmerzen, Neuralgien, Kopfschmerzen, Rheumaschmerzen.
Auch Allergien, Asthma und Bronchitis werden mit Ohrakupunktur gelindert. Psychische Probleme wie Angstzustände, Konzentrationsschwäche oder Schwindel werden ebenfalls durch Ohrakupunktur behandelt.
Quaddeltherapie
Die Quaddeltherapie ist eine analgetische Maßnahme im Rahmen der Neuraltherapie und basiert auf der intrakutanen Injektion eines Lokalanästhetikums.
Beim Quaddeln werden zwei bis fünf Milliliter eines Betäubungsmittels, wie z.B, Procain oder Lidocain, in die Dermis injiziert.
Die Quaddeltherapie eignet sich für akute Schmerz- und Entzündungsprozesse, wobei vor allem Patienten mit Muskelverspannungen von der Behandlung profitieren sollen. Diese Myogelosen sind schmerzhafte Verhärtungen insbesondere der Schulter- oder Nackenmuskulatur, die durch einseitige Belastung oder Überanstrengung hervorgerufen werden. Weitere Ursachen können unter anderem die Folgenden sein:
Die Kosten für eine Erstuntersuchung / Erstgespräch
betragen 70 €
Folgetermine pro angefangene 1/2 Std 35 €
Ein Beratungsgespräch
bis zu 20 Min. wird mit 20 € berechnet, (Gebührenordnung) so sieht es das Heilmittelwerbegesetz vor.
Die Abrechnung erfolgt nach dem GebüH 85
Die Aufwendungen für Folgebehandlungen richten sich nach Umfang und Art der Therapieform.